Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.09.1999 - 22 U 53/99   

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OLG Düsseldorf, 10.09.1999 - 22 U 53/99 (https://dejure.org/1999,2636)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.09.1999 - 22 U 53/99 (https://dejure.org/1999,2636)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. September 1999 - 22 U 53/99 (https://dejure.org/1999,2636)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrssicherungspflicht; Einkaufsmarkt; Eisfläche; Parkplatz; Parkplätze

  • Judicialis

    BGB § 823

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823
    Streupflicht auf Kundenparkplatz eines Einkaufsmarkts vor Geschäftsöffnung

  • RA Kotz

    Verkehrssicherungspflicht auf Supermarktparkplatz bzw. Wann und wie muss gestreut werden?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823
    Verkehrssicherungspflicht des Marktbetreibers bei Nachtfrost

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 696
  • MDR 2000, 519
  • VersR 2000, 1381
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.11.1965 - III ZR 32/65

    Verkehrssicherungspflichten auf öffentlichen Parkplätzen bei winterlicher Glätte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.09.1999 - 22 U 53/99
    Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Streupflicht von Gemeinden auf öffentlichen Parkplätzen (BGH NJW 1966, 202; OLG Köln VersR 1983, 162) sowie zur Streupflicht auf kleinen privaten Parkplätzen (OLG Hamm, OLGR 1997, 213), wonach bei Parkplätzen mit geringer Verkehrsbedeutung keine Streupflicht besteht, wenn der Gehweg mit wenigen Schritten zu erreichen ist, finden auf Kundenparkplätze eines Lebensmitteleinkaufsmarktes keine Anwendung.
  • OLG Köln, 04.06.1992 - 7 U 106/91

    Amtshaftungsansprüche bei verweigerter Sanierungsgenehmigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.09.1999 - 22 U 53/99
    Diese sind in der Regel räumlich eng begrenzt und in der Erwartung angelegt worden, die bequeme Parkmöglichkeit werde potentielle Kunden zum Besuch des Marktes veranlassen (OLG Düsseldorf, OLGR 1992, 271; 1998, 133).
  • OLG Köln, 25.06.1981 - 7 U 45/81

    Schadensersatzanspruch eines Verletzten im Falle des Vorliegens einer allgemeinen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.09.1999 - 22 U 53/99
    Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Streupflicht von Gemeinden auf öffentlichen Parkplätzen (BGH NJW 1966, 202; OLG Köln VersR 1983, 162) sowie zur Streupflicht auf kleinen privaten Parkplätzen (OLG Hamm, OLGR 1997, 213), wonach bei Parkplätzen mit geringer Verkehrsbedeutung keine Streupflicht besteht, wenn der Gehweg mit wenigen Schritten zu erreichen ist, finden auf Kundenparkplätze eines Lebensmitteleinkaufsmarktes keine Anwendung.
  • AG Bad Segeberg, 06.03.2014 - 17 C 13/13

    Glatteisunfall auf dem Kundenparkplatz eines Supermarktes: Zulässigkeit und

    Der Betreiber eines Einkaufsmarktes ist aus einem vorvertraglichen Schuldverhältnis gemäß § 241 Abs. 2 BGB verpflichtet, vor Geschäftsöffnung durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass Personen, die den Parkplatz betreten, hinreichend vor den von einer Glättebildung ausgehenden Gefahren geschützt werden (Anschluss an OLG Karlsruhe, Urt. v. 18. April 2012, 7 U 254/10, juris Rn. 10; OLG Düsseldorf, Urt. v. 10. September 1999, 22 U 53/99, NJW-RR 2000, 696, juris Rn. 2; OLG Düsseldorf, Urt. v. 3. April 1992, 22 U 245/91, VersR 1992, 847 f., juris Rn. 6).(Rn.25).

    Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Streupflicht von Gemeinden auf öffentlichen Parkplätzen sowie zur Streupflicht auf kleinen privaten Parkplätzen finden auf Kundenparkplätze eines Lebensmitteleinkaufsmarktes keine Anwendung (Anschluss an OLG Düsseldorf, Urt. v. 10. September 1999, 22 U 53/99, NJW-RR 2000, 696, juris Rn. 2; OLG Karlsruhe, Urt. v. 18. April 2012, 7 U 254/10, juris Rn. 10; OLG Brandenburg, Urt. v. 29. März 2007, 12 U 171/06, juris Rn. 3; entgegen OLG Koblenz, Beschl. v. 19. Juli 2012, 5 U 582/12, MDR 2013, 282 f., juris Rn. 7, 10).(Rn.26).

    Unabhängig vom Vorliegen einer "allgemeinen Glättebildung" verletzt der Betreiber eines Einkaufsmarktes eine Schutzpflicht, wenn auf dem Kundenparkplatz eine für ihn erkennbare besondere Gefahrenlage durch die Bildung überfrierender Nässe besteht (Anschluss an OLG Düsseldorf, Urt. v. 10. September 1999, 22 U 53/99, NJW-RR 2000, 696 f., juris Rn. 3; OLG Saarbrücken, Urt. v. 18. Oktober 2011, 4 U 400/10, NJW-RR 2012, 152, juris Rn. 65 f.; OLG Karlsruhe, Urt. v. 18. April 2012, 7 U 254/10, juris Rn. 13; entgegen OLG Koblenz, Beschl. v. 19. Juli 2012, 5 U 582/12, MDR 2013, 282 f., juris Rn. 7, 10).

    Auch kleinere vereiste Stellen können dabei eine besondere Gefahrenlage begründen (Anschluss an OLG Düsseldorf, Urt. v. 10. September 1999, 22 U 53/99, NJW-RR 2000, 696 f., juris Rn. 3; OLG Saarbrücken, Urt. v. 18. Oktober 2011, 4 U 400/10, NJW-RR 2012, 152, juris Rn. 65 f).(Rn.34).

    Sie ist dabei gehalten, durch geeignete Maßnahmen eine weitgehend ungefährdete Benutzung zu ermöglichen und diejenigen Gefahren auszuräumen, die für den sorgfältigen Benutzer nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzustellen vermag (OLG Karlsruhe, Urt. v. 18.04.2012 - 7 U 254/10, juris Rn. 10; OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.09.1999 - 22 U 53/99, NJW-RR 2000, 696, juris Rn. 2; OLG Düsseldorf, Urt. v. 03.04.1992 - 22 U 245/91, VersR 1992, 847 f., juris Rn. 6).

    Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Streupflicht von Gemeinden auf öffentlichen Parkplätzen (BGH, Urt. v. 22.11.1965 - III ZR 32/65, NJW 1966, 202; BGH, Beschl. v. 21.05.1982 - III ZR 165/81, VersR 1983, 162;OLG Köln, Urt. v. 25.06.1981 - 7 U 45/81, VersR 1983, 162 f.) sowie zur Streupflicht auf kleinen privaten Parkplätzen (OLG Hamm, Urt. v. 15.05.1997 - 27 U 34/97, MDR 1997, 1028), wonach bei Parkplätzen mit geringer Verkehrsbedeutung keine Streupflicht besteht, wenn der Gehweg mit wenigen Schritten zu erreichen ist, findet auf Kundenparkplätze eines Lebensmitteleinkaufsmarktes keine Anwendung (OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.09.1999 - 22 U 53/99, NJW-RR 2000, 696, juris Rn. 2; OLG Karlsruhe, Urt. v. 18.04.2012 - 7 U 254/10, juris Rn. 10; OLG Brandenburg, Urt. v. 29.03.2007 - 12 U 171/06, juris Rn. 3; Geigel/Wellner, Haftpflichtprozess, 26. Aufl. 2011, Kap. 14 Rn. 159; ohne nähere Begründung a.A. OLG Koblenz, Beschl. v. 19.07.2012 - 5 U 582/12, MDR 2013, 282 f., juris Rn. 7, 10).

    Diese sind in der Regel räumlich eng begrenzt und in der Erwartung angelegt worden, die bequeme Parkmöglichkeit werde potentielle Kunden zum Besuch des Marktes veranlassen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.09.1999 - 22 U 53/99, NJW-RR 2000, 696, juris Rn. 2; OLG Düsseldorf, Urt. v. 03.04.1992 - 22 U 245/91, VersR 1992, 847 f., juris Rn. 6; OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.12.1997 - 22 U 91/97, OLGR 1998, 133 f., juris Rn. 8; OLG Saarbrücken, Urt. v. 18.10.2011 - 4 U 400/10, NJW-RR 2012, 152, juris Rn. 63; OLG Karlsruhe, Urt. v. 18.04.2012 - 7 U 254/10, juris Rn. 10; OLG Brandenburg, Urt. v. 29.03.2007 - 12 U 171/06, juris Rn. 3).

    Entscheidend ist insoweit vielmehr, ob im Zeitpunkt der Geschäftsöffnung eine "allgemeine Glättebildung" vorgelegen hat (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.09.1999 - 22 U 53/99, NJW-RR 2000, 696 f., juris Rn. 3; OLG Saarbrücken, Urt. v. 18.10.2011 - 4 U 400/10, NJW-RR 2012, 152, juris Rn. 63; OLG Karlsruhe, Urt. v. 07.11.2012 - 7 U 32/12, juris Rn. 9), vorliegend also am Morgen des 20.02.2012, als der Zeuge P.M. seinen Angaben nach zwischen 7.00 Uhr und 08.00 Uhr auf dem Parkplatzgelände gewesen ist.

    Im Rahmen einer solchen Sonderverbindung ist der Betreiber eines Kundenparkplatzes auch bei Nichtvorliegen einer "allgemeinen" Glättebildung verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, wenn eine erkennbare besondere Gefahrenlage durch die Bildung überfrierender Nässe besteht (OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.09.1999 - 22 U 53/99, NJW-RR 2000, 696 f., juris Rn. 3 [Entstehen von gefrorenen Pfützen nach Regen am Vortrag und Frost in der Nacht]; zustimmend Möller, VersR 2009, 1461, 1464; s. ferner OLG Saarbrücken, Urt. v. 18.10.2011 - 4 U 400/10, NJW-RR 2012, 152, juris Rn. 65 f. [überfrierende Nässe im Bereich eines Abflussschachtes, durch den mittels einer Pumpe Wasser abgepumpt wurde]; im Grundsatz ebenso, wenn auch im konkreten Fall offen lassend OLG Karlsruhe, Urt. v. 18.04.2012 - 7 U 254/10, juris Rn. 13; ohne nähere Begründung a.A. OLG Koblenz, Beschl. v. 19.07.2012 - 5 U 582/12, MDR 2013, 282 f., juris Rn. 7, 10).

    Auch kleinere vereiste Stellen können indes eine besondere Gefahrenlage begründen (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.09.1999 - 22 U 53/99, NJW-RR 2000, 696 f., juris Rn. 3; OLG Saarbrücken, Urt. v. 18.10.2011 - 4 U 400/10, NJW-RR 2012, 152, juris Rn. 65 f.; Möller, VersR 2009, 1461, 1464).

    Gerade dann, wenn das Parkplatzgelände lediglich teilweise, nämlich an unbesonnten Stellen Glättebildung aufweist, handelt es sich um eine besondere Gefahrenquelle, weil Parkplatzbenutzer, die den übrigen Bereich gefahrlos benutzen können, nicht mit Glättestellen in einzelnen Bereichen rechnen (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.09.1999 - 22 U 53/99, NJW-RR 2000, 696, juris Rn. 3).

    Der Beklagten war es zudem zumutbar, das Parkplatzgelände sorgfältig zu kontrollieren und nach vorhandenen Gefahrenquellen abzusuchen (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.09.1999 - 22 U 53/99, NJW-RR 2000, 696, juris Rn. 3).

  • OLG Saarbrücken, 18.10.2011 - 4 U 400/10

    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Glatteisunfall eines potentiellen Kunden auf

    Etwas anderes kann vor Geschäftseröffnung gelten (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 2000, 1381; Geigel-Wellner, aaO., 14. Kap., Rdn. 159).
  • BGH, 02.07.2019 - VI ZR 184/18

    Schadensersatzanspruch aufgrund eines Glatteisunfalls; Umfang der Streupflicht

    Daher ist es auch im Ansatz zutreffend, bei der Bestimmung des Umfangs der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Lebensmittelmarktes hinsichtlich seines Kundenparkplatzes zu berücksichtigen, dass dieser in der Erwartung angelegt wurde, die bequeme Parkmöglichkeit werde potentielle Kunden zum Besuch des Marktes veranlassen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. April 2012 - 7 U 254/10, juris Rn. 10; OLG Brandenburg, Urteil vom 29. März 2007 - 12 U 171/06, juris Rn. 3; OLG Düsseldorf, VersR 2000, 1381, juris Rn. 2; LG Mannheim, VersR 1993, 492; Ziegenhardt, NJW-Spezial 2015, 9; BeckOK BGB/Förster § 823 Rn. 469; Staudinger/Hager [2009] BGB § 823 E 142; Lange in jurisPK-BGB, 8. Aufl., § 823 Rn. 156).
  • OLG Koblenz, 10.01.2012 - 5 U 1418/11

    Kundenparkplätze müssen nicht völlig schnee- und eisfrei sein - Bei kleinen und

    Deshalb unterliegen die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht jeweils den gleichen Regeln (OLGR Koblenz (8. Zivilsenat) 1999, 396; OLG München VersR 1992, 210; OLG München, Beschluss vom 21.06.2010 - 1 U 2681/10; abweichend OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 696).
  • OLG Karlsruhe, 18.04.2012 - 7 U 254/10

    Glatteisunfall auf dem Kundenparkplatz eines Verbrauchermarktes: Voraussetzungen

    Sie war gehalten, durch geeignete Maßnahmen den Besuchern des Kundenparkplatzes eine weitgehend ungefährdete Benutzung zu ermöglichen und diejenigen Gefahren auszuräumen, die für den sorgfältigen Benutzer nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzustellen vermag (vgl. OLGR Hamburg 2004, 350 ff., juris Tz. 4; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 696 f., juris Tz. 2; Geigel/Wellner, a.a.O., Rn. 159 m.w.N.).

    Ob deshalb bei besonderer Gefahrenlage, wenn etwa nach Regen am Vortag und Frost in der Nacht und am folgenden Morgen auf einem Kundenparkplatz eines Lebensmitteleinkaufsmarktes mit Gefahrenstellen in Form gefrorener Regenpfützen zu rechnen ist und eine Kundin auf einer 30 bis 40 cm großen, bei aufmerksamer Betrachtung des Bodens schon aus einer Entfernung von einigen Metern erkennbaren, gefrorenen Regenpfütze auf dem Kundenparkplatz ausrutscht, der Betreiber eines Lebensmittelmarktes wegen Verstoßes gegen die ihn treffenden Verkehrssicherungspflichten haftet (so: OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 696 f.; vgl. auch: OLG Saarbrücken, NJW-RR 2012, 152 ff., juris Tz. 65 f.), bedarf jedoch keiner abschließenden Entscheidung.

  • OLG Schleswig, 17.04.2018 - 11 U 67/17

    Schadensersatzanspruch wegen Verkehrssicherungspflichtverletzung: Streupflicht

    Diese Grundsätze sind entgegen einer in der Rechtsprechung teilweise vertretenen Auffassung (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.09.1999, 22 U 53/99; OLG Brandenburg, Urteil vom 29.03.2007, 12 U 171/06) auf die Streupflicht bei privaten Parkplätzen ebenfalls anzuwenden, wenn sich die örtlichen Verhältnisse dort nicht von öffentlichen Parkplätzen unterscheiden.
  • OLG Brandenburg, 29.03.2007 - 12 U 171/06

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Streupflicht auf einem

    Dabei finden die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Streupflicht von Gemeinden auf öffentlichen Parkplätzen sowie zur Streupflicht auf kleinen privaten Parkplätzen, wonach bei Parkplätzen mit geringer Verkehrsbedeutung keine Streupflicht besteht, wenn der Gehweg mit wenigen Schritten zu erreichen ist, auf Kundenparkplätze eines Lebensmitteleinkaufsmarktes keine Anwendung, da diese in der Regel räumlich begrenzt sind und in der Erwartung angelegt worden sind, die bequeme Parkmöglichkeit werde potentielle Kunden zum Besuch des Marktes veranlassen (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1992, 847; MDR 2000, 519; LG Mannheim VersR 1993, 492).
  • OLG Hamm, 19.01.2016 - 7 U 52/15
    Die Beklagte war dabei gehalten, durch geeignete Maßnahmen eine weitgehend ungefährdete Benutzung einer Zuwegung zu ermöglichen und diejenigen Gefahren auszuräumen, die für den sorgfältigen Benutzer nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig, einzustellen vermochte (OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.04.2012, Az. 7 U 254/10; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.09.1999, Az. 22 U 53/99).
  • LG Itzehoe, 08.05.2017 - 6 O 33/16

    Verkehrssicherungspflicht - Räum- und Streupflicht auf Kundenparkplatz

    Diese erweiterten Verkehrssicherungspflichten seien einem Geschäftsinhaber angesichts seiner regelmäßig geringeren Zahl an Stellplätzen auch ohne weiteres zumutbar (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 29.03.2007 - 12 U 171/16; OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.10.2011 - 4 U 400/10; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.09.1999 - 22 U 53/99; LG Mannheim, Urteil vom 12.03.1993 - 1 S 252/92; Förster, in: BeckOK BGB, Stand: 01.11.2016, § 823 Rn. 462f; Ziegenhardt, Winterzeit: Räum- und Streupflichten auf Parkplätzen, NJW-Spezial 2015, 9).
  • LG Essen, 26.01.2015 - 18 O 207/13

    Herleitung von Ansprüchen aus einem Glatteissturz auf einem Parkplatz wegen

    Sie ist dabei gehalten, durch geeignete Maßnahmen eine weitgehend ungefährdete Benutzung des Zugangs zu den Räumlichkeiten der Filiale zu ermöglichen und diejenigen Gefahren auszuräumen, die für den sorgfältigen Benutzer nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht, oder nicht rechtzeitig, einzustellen vermag (OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.04.2012, 7 U 254/10; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.09.1999, 22 U 53/99; OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.04.1992, 22 U 245/91).
  • LG Würzburg, 21.06.2004 - 22 O 2739/03

    Tragung der Beweislast bei Pflichtverletzungen durch Unterlassen;

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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 15.09.1999 - 20 UF 259/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4347
OLG Dresden, 15.09.1999 - 20 UF 259/99 (https://dejure.org/1999,4347)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15.09.1999 - 20 UF 259/99 (https://dejure.org/1999,4347)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15. September 1999 - 20 UF 259/99 (https://dejure.org/1999,4347)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Wegen Arbeitsplatzverlustes gezahlte Abfindung als unterhaltsrelevantes Einkommen

  • Wolters Kluwer

    Vergleich über die Zahlung von Kindesunterhalt; Unabänderlichkeit eines vergleichsweise festgelegten Unterhalts ; Erhaltung der Erwerbsfähigkeit durch einen Unterhaltsschuldner

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kindesunterhalt: Abänderungsklage wegen Arbeitslosigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 457
  • FamRZ 2000, 1433 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.12.1993 - XII ZR 172/92

    Unterhaltspflicht eines in einer Umschulungsmaßnahme befindlichen, im

    Auszug aus OLG Dresden, 15.09.1999 - 20 UF 259/99
    Dazu kann auch bei einer betriebsbedingten Kündigung die Erhebung einer Kündigungsschutzklage gehören (vgl. BGH, FamRZ 1994, 372).
  • BGH, 19.12.1989 - IVb ZR 91/88

    Zahlung einer Abfindungssumme für den Fall der Einreichung des Scheidungsantrages

    Auszug aus OLG Dresden, 15.09.1999 - 20 UF 259/99
    Dieses Einkommen ist unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen (BGH, FamRZ 1990, 372; Urteil des Senats vom 21.08.1996, 20 UF 72/96).
  • OLG Dresden, 15.01.1997 - 10 UF 485/96

    Pflicht des Unterhaltsverpflichteten zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage;

    Auszug aus OLG Dresden, 15.09.1999 - 20 UF 259/99
    Jedenfalls bei einer nicht offensichtlich unbegründeten Kündigung wird der Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage nicht als unterhaltsrechtlich leichtfertig zu beurteilen sein (BGH, a.a.O.; OLG Dresden [10.- Senat], FamRZ 1997, 836, OLG Hamm, FamRZ 1996, 1017, 1018).
  • OLG Zweibrücken, 09.04.1998 - 2 UF 145/97

    Nachehelicher Unterhalt für ehegemeinschaftliche Kinder; Herabsetzung des

    Auszug aus OLG Dresden, 15.09.1999 - 20 UF 259/99
    Zwar ist der Kläger grundsätzlich verpflichtet, bei der Suche nach einer neuen Erwerbstätigkeit zu versuchen, das bisherige für die Unterhaltsfestsetzung maßgebliche Einkommen wieder zu erzielen, so dass generell bei einem Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheit auch die Zurechnung eines Einkommens in Betracht kommt, das eine Leistungsfähigkeit über die Regelbeträge hinaus gestattet (vgl. insoweit: OLG Zweibrücken, NJWE-FER 1998, 198).
  • OLG Hamm, 12.01.1996 - 10 UF 538/94

    Berufung des Unterhaltspflichtigen auf fehlende Leistungsfähigkeit wegen

    Auszug aus OLG Dresden, 15.09.1999 - 20 UF 259/99
    Jedenfalls bei einer nicht offensichtlich unbegründeten Kündigung wird der Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage nicht als unterhaltsrechtlich leichtfertig zu beurteilen sein (BGH, a.a.O.; OLG Dresden [10.- Senat], FamRZ 1997, 836, OLG Hamm, FamRZ 1996, 1017, 1018).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 29.07.1999 - 5 U 1787/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1600
OLG Koblenz, 29.07.1999 - 5 U 1787/98 (https://dejure.org/1999,1600)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.07.1999 - 5 U 1787/98 (https://dejure.org/1999,1600)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. Juli 1999 - 5 U 1787/98 (https://dejure.org/1999,1600)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Unterlassene Schönheitsreparaturen bei Auszug des Mieters

  • Wolters Kluwer

    Mietvertrag; Jährliche Mietsteigerung; Nebenkostenvorauszahlung; Schönheitsreparaturen; Renovierungskosten; Geschäftsführung ohne Auftrag

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schönheitsreparatur; Geschäftsführung ohne Auftrag; Endrenovierung; Aufwendungsersatz

  • Judicialis

    BGB § 326; ... ; BGB § 677; ; BGB § 684; ; BGB § 812; ; BGB § 818 Abs. 2; ; BGB § 818 Abs. 3; ; ZPO § 287; ; ZPO § 92 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 91 a; ; ZPO § 97 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr 10; ; ZPO § 713 ZPO

  • rechtsportal.de

    BGB § 536, § 326, § 677, § 684, § 812
    Schönheitsreparaturen; Aufwendungsersatzanspruch des Vermieters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Miete - Vertragliche Pflicht zur Renovierung durch einen Hauptmieter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 82
  • MDR 1999, 1496
  • MDR 2000, 446 (Ls.)
  • NZM 2000, 234
  • ZMR 2000, 219
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.03.1990 - III ZR 81/88

    Aufwendungsersatzanspruch des Eigentümers eines vermieteten Grundstücks

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.07.1999 - 5 U 1787/98
    Deshalb zog sie - auch wenn nicht zu erkennen ist, dass sie dem Willen der Beklagten entsprochen hätte - unabhängig vom Eintritt eines Leistungsverzuges bereicherungsrechtliche Ausgleichsansprüche des Klägers gemäß § 684 BGB nach sich (BGHZ 110, 313, 315; anders nur im Anwendungsbereich bestimmter Sondervorschriften wie namentlich des § 633 BGB, vgl. BGHZ 92, 123, 125 und Sprau in Palandt, BGB, 57. Aufl., vor § 677 Rn. 8 ff.).

    Die von der Beklagten insoweit in den Vordergrund gerückte grundsätzliche Rechtsfrage, ob die allgemeinen schuldrechtlichen Bestimmungen über den Schuldnerverzug einen Bereicherungsausgleich hindern oder nicht, ist durch BGHZ 110, 313, 315 und namentlich BGH MDR 1958, 686 hinreichend höchstrichterlich geklärt.

  • BGH, 23.10.1991 - XII ZR 144/90

    Erleichterung der Beweisführung und Darlegungslast bei Anspruch auf Ersatz des

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.07.1999 - 5 U 1787/98
    Allerdings ist es trotz der Lückenhaftigkeit des Klägervortrags gemäß § 287 ZPO gerechtfertigt, dem Kläger im Wege der Schätzung einen Ersatzanspruch in Höhe eines Teils der geltend gemachten Renovierungskosten zuzubilligen (BGH NJW-RR 1992, 202, 203; Greger in Zöller, ZPO, 21. Aufl., § 287 Rdnr. 5).
  • BGH, 12.07.1984 - VII ZR 268/83

    Kosten der Rechtsverfolgung bei formularmäßiger Freizeichnung des Bauträgers von

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.07.1999 - 5 U 1787/98
    Deshalb zog sie - auch wenn nicht zu erkennen ist, dass sie dem Willen der Beklagten entsprochen hätte - unabhängig vom Eintritt eines Leistungsverzuges bereicherungsrechtliche Ausgleichsansprüche des Klägers gemäß § 684 BGB nach sich (BGHZ 110, 313, 315; anders nur im Anwendungsbereich bestimmter Sondervorschriften wie namentlich des § 633 BGB, vgl. BGHZ 92, 123, 125 und Sprau in Palandt, BGB, 57. Aufl., vor § 677 Rn. 8 ff.).
  • BayObLG, 07.10.2002 - 4Z SchH 8/02

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis im schiedsgerichtlichen Verfahren bei

    Ihm fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, weil bereits ein Hauptsacheverfahren vor einem staatlichen Gericht rechtshängig ist und dort die Schiedseinrede nach § 1032 Abs. 1 ZPO erhoben wurde (vgl. OLG Koblenz OLGR 2000, 4; Schwab/Walter Schiedsgerichtsbarkeit 6. Aufl. V Rn. 12; Bredow in Anm. zu OLG Hamm BB 1999 Beil. 11 S. 10 und Henn Schiedsverfahrensrecht 3. Aufl. S. 43 Fn. 337; a.A. MK/Münch ZPO 2. Aufl. § 1032 Rn. 11, 12 und wohl auch Musielak/Voit ZPO 3. Aufl. § 1032 Rn. 10 - 14).
  • OLG Düsseldorf, 29.09.2005 - 10 U 147/04

    Anwaltshaftung: Keine Haftung wegen Unterlassung der Einleitung

    Da dem Vermieter ein Schadensersatzanspruch nur unter den engen Voraussetzungen des § 326 BGB zugebilligt wird und diese Regelung für Leistungsstörungen im Mietverhältnis eine spezielle und erschöpfende Regelung enthält, bleibt für die Anwendung der Bereicherungsvorschriften kein Raum (Scheuer, in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., Kap. V Rz. 195; OLG Hamburg, MDR 1973, 587 [588] und NJW 1973, 2211; a.A.: OLG Koblenz, NJW-RR 2000, 82).
  • AG Bremen, 08.11.2019 - 3 C 52/18

    Vermieter öffentlich geförderten Wohnraums darf nicht mit Mietrückständen gegen

    Aus dem beschränkten Sicherungszweck der Mietsicherheit nach § 9 Absatz 5 WoBindG ergibt sich ein Verbot der Aufrechnung mit anderen Ansprüchen (LG Berlin ZMR 2002, 666; LG Aachen WuM 2006, 101; AG Köln WuM 2000, 22; AG Köln, Urteil vom 01. August 2007 - 203 C 175/07 -).
  • AG Köln, 01.08.2007 - 203 C 175/07

    Vereinbarkeit der Aufrechnung von Ansprüchen aus Betriebskostenabrechnungen und

    Aus diesem beschränkten Sicherungszweck ergibt sich ein Verbot der Aufrechnung mit anderen Ansprüchen (LG Berlin ZMR 2002, 666; LG Aachen WuM 2006, 101; AG Köln WuM 2000, 22).
  • OLG Köln, 09.03.2010 - 19 Sch 2/10
    Hierdurch würde zudem die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen gefördert, der durch eine Aussetzung des Verfahrens nach § 148 ZPO nicht wirkungsvoll begegnet werden kann (OLG Koblenz OLGR 2000, 4; BayObLGZ 2002, 324 ff.; OLGR München 2007, 188; Geimer in Zöller, ZPO, 27. Aufl., § 1032 Rn. 23; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 28. Aufl., § 1032 Rn. 5).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 29.09.1999 - 2 UF 182/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5264
OLG Bamberg, 29.09.1999 - 2 UF 182/99 (https://dejure.org/1999,5264)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 29.09.1999 - 2 UF 182/99 (https://dejure.org/1999,5264)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 29. September 1999 - 2 UF 182/99 (https://dejure.org/1999,5264)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ersetzung der Zustimmung des nichtsorgeberechtigten Elternteils zur Namenserteilung; Einordnung von Angelegenheiten als Familiensache; Pflicht zur Anhörung des sorgeberechtigten Elternteils in Angelegenheiten der Personensorge

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 600
  • MDR 2000, 524
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 17.01.2003 - 11 UF 340/02

    Einheitlicher Familienname für Mutter und Kinder bei Wiederheirat einer

    Gegenstand des Verfahrens ist in der Hauptsache eine Familiensache, da das Recht der Eltern zur Bestimmung des Kindesnamens Ausfluss der elterlichen Sorge und damit auch die hier in Rede stehende Ersetzung der Zustimmung eines nicht sorgeberechtigten Elternteils zur Namensänderung seines Kindes ein die elterliche Sorge betreffendes Verfahren i. S. von §§ 23b I S. 2 Nr. 2 GVG, 621 I Nr. 1 ZPO ist (BGH FamRZ 1999, 1648; OLG Stuttgart, OLG Report 1999, 297, 298; OLG Bamberg, MDR 2000, 524; Zöller/Philippi, ZPO, 23. Aufl., § 621 Rz. 27).

    Das Amtsgericht hat bei seiner Entscheidung die Beteiligungsrechte der Kindeseltern und hier in erster Linie das der Antragstellerin als Kindesmutter (§ 50 a Abs. 1 Satz 2 FGG) nicht ausreichend beachtet, ebenso wenig wie im übrigen auch das der Kinder selbst (§ 50 b Abs. 1 ZPO (vgl. Bumiller/Winkler, FGG, 7. Aufl., § 25 Rz. 8; OLG Rostock, FamRZ 2000, 695; OLG Bamberg, MDR 2000, 524; OLG Celle, FamRZ 1999, 1377, 1378).

  • OLG Hamm, 17.01.2003 - 11 WF 357/02

    Einheitlicher Familienname für Mutter und Kinder bei Wiederheirat einer

    Gegenstand des Verfahrens ist in der Hauptsache eine Familiensache, da das Recht der Eltern zur Bestimmung des Kindesnamens Ausfluss der elterlichen Sorge und damit auch die hier in Rede stehende Ersetzung der Zustimmung eines nicht sorgeberechtigten Elternteils zur Namensänderung seines Kindes ein die elterliche Sorge betreffendes Verfahren i. S. von §§ 23b I S. 2 Nr. 2 GVG, 621 I Nr. 1 ZPO ist (BGH FamRZ 1999, 1648; OLG Stuttgart, OLG Report 1999, 297, 298; OLG Bamberg, MDR 2000, 524; Zöller/Philippi, ZPO, 23. Aufl., § 621 Rz. 27).

    Das Amtsgericht hat bei seiner Entscheidung die Beteiligungsrechte der Kindeseltern und hier in erster Linie das der Antragstellerin als Kindesmutter (§ 50 a Abs. 1 Satz 2 FGG) nicht ausreichend beachtet, ebenso wenig wie im übrigen auch das der Kinder selbst (§ 50 b Abs. 1 ZPO (vgl. Bumiller/Winkler, FGG, 7. Aufl., § 25 Rz. 8; OLG Rostock, FamRZ 2000, 695; OLG Bamberg, MDR 2000, 524; OLG Celle, FamRZ 1999, 1377, 1378).

  • OLG Saarbrücken, 13.01.2009 - 9 UF 97/08

    Persönliche Anhörung von Eltern und Kind im Namensänderungsverfahren

    Das Amtsgericht hat bei seiner Entscheidung die Beteiligungsrechte der Kindeseltern und hier in erster Linie das Beteiligungsrecht der Antragstellerin als Kindesmutter (§ 50 a Abs. 1 Satz 2 FGG) nicht ausreichend beachtet, ebenso wenig wie im übrigen auch das des Kindes selbst (§ 50 b Abs. 1 ZPO), und damit die gebotene Aufklärung des Sachverhalts unterlassen (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2004, 1748; OLG Hamm, FamRZ 2003, 1411, m.w.N.; OLG Rostock, FamRZ 2000, 695; OLG Bamberg, MDR 2000, 524).
  • OLG Köln, 18.09.2001 - 25 UF 126/01

    Einbenennung - mit Namensänderung einhergehende Schwächung oder völlige

    Bei dem Rechtsmittel der Antragstellerin vom 14. März 2001 handelt es sich um eine befristete Beschwerde gegen den ihr ausweislich der sich in den Akten befindlichen Postzustellungsurkunde (Bl. 70) am 9. März 2001 zugestellten Beschluss des Familiengerichts vom 28. Februar 2001 über die Zurückweisung ihres Antrags auf Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Kindesvaters zur Namensänderung der beteiligten Kinder gemäß § 1618 S.4 BGB ( vgl. OLG Bamberg MDR 2000, 524; Zöller/ Philippi, ZPO, 22. Auflage, § 621 e Rdnr. 5, jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.08.1999 - 22 U 80/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7512
OLG Hamm, 19.08.1999 - 22 U 80/99 (https://dejure.org/1999,7512)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.08.1999 - 22 U 80/99 (https://dejure.org/1999,7512)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. August 1999 - 22 U 80/99 (https://dejure.org/1999,7512)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässige Rechtsausübung; Treu und Glauben; Fommangel; Form; Miteigentum; Eigentum; Grundstückseigentum

  • Judicialis

    BGB § 313; ; BGB § 150 Abs. 2; ; BGB § 125 S. 1; ; BGB § 313 S. 1; ; ZPO § 91; ; ZPO § 708 Ziff. 10; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de

    Unbeachtlichkeit eines Formmangels wegen unzulässiger Rechtsausübung

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Münster - 14 O 23/99
  • OLG Hamm, 19.08.1999 - 22 U 80/99
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.06.1996 - V ZR 85/95

    Berufung auf mangelnde Form des Vertragseintritts in einen Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 19.08.1999 - 22 U 80/99
    Er ist nur ausnahmsweise wegen unzulässiger Rechtsausübung unbeachtlich, weil sonst die Formvorschriften des Bürgerlichen Rechts ausgehöhlt würden, die vor unüberlegten und übereilten Handlungen die Vertragspartner schützen sollen (vgl. BGH NJW 1996, 2503).

    So hat BGH NJW 1996, 2503 den Formmangel für unbeachtlich erklärt, wenn der Beklagte in einen Grundstückskaufvertrag auf der Verkäuferseite eintritt, um den Rangrücktritt der Auflassungsvormerkung des Käufers zu erreichen, sich aber dann, wenn der Rangrücktritt vollzogen ist, von dieser Vereinbarung grundlos lösen will, indem er die Formnichtigkeit des Vertragseintritts geltend macht.

  • BGH, 21.02.1992 - V ZR 273/90

    Hilfsweiser Klageantrag auf Zwischenfeststelung - Arglisteinwand bei

    Auszug aus OLG Hamm, 19.08.1999 - 22 U 80/99
    In BGH NJW 1992, 1897 hat der Kläger zunächst eine Werklohnklage bezüglich des Sonderwunsches Duschbad gegen den Beklagten erhoben, diesen dazu gezwungen, nachzuweisen, daß man eine Änderungsabrede zum Vertrag getroffen habe, wonach die Garage wegfalle und dafür das Bad hergestellt werde und sich anschließend auf die Formnichtigkeit wegen der Nichtbeurkundung der Änderungsabrede berufen.
  • BGH, 19.03.1987 - I ZR 134/85

    Zustandekommen eines der an sich vorgesehenen Schriftform nicht genügenden

    Auszug aus OLG Hamm, 19.08.1999 - 22 U 80/99
    BGH NJW-RR 1987, 1073 hat eine formbedürftige Vereinbarung auf Fortsetzung des Vertragsverhältnisses ausnahmsweise für wirksam erachtet, weil es sich bei den Parteien um Kaufleute handelte und die andere Partei zwar die Unterschrift des Klägers entgegennahm, den Vertrag aber nicht selbst unterzeichnete, ihn jedoch praktisch in der Folgezeit durch Erfüllung bestätigte.
  • OLG Dresden, 23.08.2016 - 8 U 964/16

    Anforderungen an die Form einer Reservierungsvereinbarung unter gewerblich im

    Das Ergebnis muss mit Treu und Glauben unvereinbar sein und die andere Partei nicht nur hart, sondern schlechterdings untragbar treffen (vgl. hierzu OLG Hamm, Urt. v. 19.08.1999, 22 U 80/99).
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Rechtsprechung
   OLG München, 20.11.1998 - 23 U 2590/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,14911
OLG München, 20.11.1998 - 23 U 2590/98 (https://dejure.org/1998,14911)
OLG München, Entscheidung vom 20.11.1998 - 23 U 2590/98 (https://dejure.org/1998,14911)
OLG München, Entscheidung vom 20. November 1998 - 23 U 2590/98 (https://dejure.org/1998,14911)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gewinnanspruch des Kommanditisten nach dessen Tode und bei Liquidation des Gesellschaftsvermögens; Zulässigkeit der Klageerhebung gegen einzelne Streitgenossen bei notwendiger Streitgenossenschaft; Auslegung eines im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Vorweggewinns für ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 1999, 440
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 6 U 155/11

    Wirksamkeit des Sozietätsvertrages mit einem Nicht-Rechtsanwalt

    Lediglich im Fall notwendiger Streitgenossenschaft aus materiellen Gründen ist eine Klage notwendigerweise gegen alle Streitgenossen zu richten (BGH Urt. v. 14. April 2010 - IV ZR 135/08, FamRZ 2010, 1068; Musielak a.a.O.), wobei aber aus prozessökonomischen Gründen eine Klageerhebung gegen einzelne Streitgenossen zugelassen wird, wenn die übrigen zuvor erklärt haben, zu der mit der Klage begehrten Leistung verpflichtet und bereit zu sein (OLG München, Urt. v. 20. November 1998 - 23 U 2590/98, NZG 1999, 440 f. unter Hinweis auf BGH NJW 1992, 1101 und NJW-RR 1991, 333 f.).

    Hinzu kommt, dass hier - anders als in dem Sachverhalt in der vorgenannten Entscheidung des Bundesgerichtshofs sowie in demjenigen, welcher dem Urteil des OLG München vom 20. November 1998 (23 U 2590/98, NZG 199, 440 f.) zugrunde lag - weder nach der Satzung noch nach den anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften Einstimmigkeit erforderlich gewesen ist.

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